Fachgebiete - Erbrecht


Bei der Frage, ob und wie eine letztwillige Verfügung gestaltet werden könnte sind Umstände von Bedeutung, die ein Laie oftmals nicht beurteilen kann. Besondere Bedeutung erlangt in der heutigen Zeit auch die Behandlung des Vermögens im Ausland, das Pflichtteilsrecht und der Pflichtteilsverzicht, sowie die Unternehmensnachfolge. Die individuelle Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen ist ein sensibler Bereich, der weitreichende Folgen für Sie und Ihre Familie und Ihr Unternehmen haben kann. Ohne umfassende Beratung im Vorfeld ist eine optimale Regelung kaum denkbar.

Ihr letzter Wille soll selbstverständlich auch eingehalten werden. Hierzu gehört nicht nur das Testament, sondern auch das Patiententestament das regelt, was passieren soll, wenn Sie über sich selbst nicht mehr entscheiden können. Wir helfen Ihnen sicherzustellen, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Aber auch die Auseinandersetzung mit den Miterben, seien es Geschwister oder nahe Verwandte, gehört zu unserem Spezialgebiet.

Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind:

Herr Rechtsanwalt Jörg Peter Mannel,
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, geprüfter Testamentsvollstrecker und

Herr Rechtsanwalt Jörg Heuser,
Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, geprüfter Testamentsvollstrecker.




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