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Fachgebiete - Familienrecht Nichts verändert die Rechtsbeziehung zweier Menschen so gravierend, wie die Eheschließung oder die eingetragene Lebenspartnerschaft und nichts kann so schwierig werden, diese Verbindung zu trennen und wieder aufzulösen. Paare verbinden sich aufgrund ihrer emotionalen Verbundenheit und werden mit vielfältigen Rechtspositionen formlich überschüttet. Eheliche Solidarität, Unterhaltsverpflichtung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, unbenannte Zuwendungen, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, um nur ein paar der gängigen Rechtsbegriffe aufzuzählen. Wir beraten sie gerne vor einer Eheschließung oder der Eintragung ihrer Lebenspartnerschaft und begleiten sie mit unserem Rat während ihrer Beziehung. Wir lassen Sie nicht alleine, wenn die Beziehung scheitern sollte. Aufgrund unserer langjährigen praktischen Erfahrung schauen wir auch über das aktuelle Problem hinaus und erarbeiten wir mit Ihnen gerne eine Gesamtlösung, die ihren Interessen gerecht wird. Ihre Ziele setzten wir, wenn es nicht anders geht, auch konsequent bei Gericht durch. Um dies zu erreichen, bilden wir uns ständig weiter, da gerade das Familienrecht einem ständigen Wandel durch die aktuelle Rechtsprechung unterliegt. Ansprechpartner im Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Jörg Peter Mannel, Fachanwalt für Familienrecht seit 1998.
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