Fachgebiete - weitere Rechtgebiete
Wir haben uns entschlossen im Sinne der bestmöglichen Vertretung ihrer Interessen uns im Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht zu spezialisieren.
In Absprache betreuen wir Sie aber auch im allgemeinen Zivilrecht und den darin enthaltenen klassischen Rechtsgebieten, die zum Grundhandwerk der Rechtsanwaltstätigkeit gehören. Das sind beispielsweise das.
- Kauf- und Darlehnsrecht,
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
- Werkvertragsrecht,
- Verkehrsrecht und das
- Handels- und Gesellschaftsrecht.
Seit vielen Jahren sind wir auch im Markenrecht tätig. Es gibt aber selbstverständlich auch Rechtsgebiete, in denen wir selbst nicht tätig sind und in die wir uns auch nicht einarbeiten wollen, weil wir uns spezialisiert haben. Wir empfehlen Ihnen aber gerne qualifizierte Kollegen, die Ihnen auf den Gebieten weiterhelfen können. Fragen Sie uns.
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